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   BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53   

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BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53 (https://dejure.org/1953,387)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1953 - 4 StR 112/53 (https://dejure.org/1953,387)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1953 - 4 StR 112/53 (https://dejure.org/1953,387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 47
  • NJW 1954, 119
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe setzt voraus, daß der Haupttäter vorsätzlich handelt (gegen BGHSt 4, 355; 5, 47).

    Sie folgt damit der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Rechtsansicht (BGHSt 4, 355; 5, 47).

    Diesen Erwägungen, die auch den angeführten Urteilen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 4, 355 und 5, 47 zugrunde lagen, kann der Senat jedoch nicht folgen.

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Nach § 50 Abs. 1 StGB wird von mehreren an einer Tat Beteiligten jeder nach seiner Schuld bestraft (vgl. dazu BGHSt 4, 355; 5, 47).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder

    Das ist in der Rechtsprechung vor allem für die Fälle des Erwerbs durch den Gewerbegehilfen mit nachträglicher Billigung des Geschäftsherrn und der Duldung des Verbrauchs oder der Verwendung gestohlener Gegenstände im Haushalt durch den Haushaltungsvorstand anerkannt (vgl. BGHSt 5, 47, 49 [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53] mit Nachweisen; früher schon RGSt 52, 203; 55, 220; 56, 335).
  • BGH, 25.02.1955 - 1 StR 472/54
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  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 736/53

    Rechtsmittel

    So wird der Begriff des Ansichbringens für die gewöhnliche Hehlerei nach § 259 StGB in ständiger Rechtsprechung ausgelegt (RGSt 52, 203 f; 64, 21 ff mit weiteren Nachweisen; BGHSt 5, 47, 49 f); für § 18 UnedMetG gilt nichts anderes.

    Freilich kann der Inhaber eines Gewerbebetriebes auch ohne Kenntnis des Einzelerwerbs Diebesgut schon durch die übernähme seitens eines Angestellten an sich bringen, wenn er Diesen allgemein beauftragt hat, gestohlene Sachen für ihn zu erwerben (RGSt 59, 204; 64, 21; BGHSt 5, 47, 50); ein solcher Fall ist hier aber nach dem Urteil nicht erwiesen.

  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53

    Rechtsmittel

    Es genügt auch, dass der Geschäftsinhaber von vornherein den Willen hat, alle von seinem Vertreter erworbenen Sachen - auch wenn sie aus einer Straftat herrühren - seiner Verfügungsgewalt zu unterwerfen; in diesem Falle bringt er die Sachen schon im Zeitpunkt des Ankaufs an sich, ohne dass er vom einzelnen Kauf zu wissen braucht (RGSt 59, 205 und BGHSt 5, 47).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 217/87

    Möglichkeit der Begehung von Hehlerei an eigenen Sachen - Abgrenzung von als

    Eine Abgrenzung der - objektiv - als Hehlerei zu wertenden Tathandlung von straflosem Tun bringt insoweit auch - obwohl an sich subjektives Tatbestandselement - das in § 259 StGB vorausgesetzte Erfordernis, daß der Täter in Bereicherungsabsicht handelt (vgl. Ruß a.a.O. RdNr. 35 unter Hinweis auf BGHSt 5, 47, 51).
  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59

    Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz

    (So für den Fall der Sachhehlerei schon RGSt 59, 204 f und wesentlich weitergehend zu § 18 UnedMG BGHSt 7, 273 f im Anschluß an BGHSt 5, 47, 49 f) [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53].
  • BGH, 01.04.1954 - 3 StR 347/53
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  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 80/55

    Rechtsmittel

    Insoweit sind durchgreifende Rechtsfehler weder zur Schuld- noch zur Straffrage erkennbar (vgl BGHSt 5, 149 für die Urkundenfälschung; BGHSt 5, 47, 49 [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53] und BGH NJW 1955 S 878 Nr. 14 für die Metallhehlerei).
  • BGH, 13.05.1954 - 4 StR 32/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 120/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 282/70

    Annahme eigener Verfügungsgewalt im Rahmen einer Hehlerei - Verwirklichung des

  • BGH, 01.07.1954 - 4 StR 142/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.09.1954 - 5 StR 202/54

    Rechtsmittel

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